Informationen zur Erstberatung

Sie möchten zunächst eine sachkundige Einschätzung einholen, möchten wissen, wo die Chancen und Risiken Ihres rechtlichen Problems liegen?

Hier helfe ich Ihnen gerne im Rahmen der Erstberatung weiter. Die Erstberatung soll Ihnen und auch mir einen ersten Überblick über die Sach- und Rechtslage vermitteln - nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Wie lange dauert die Erstberatung?

Bitte rechnen Sie mit ungefähr einer Stunde. Die Dauer kann aber variieren: In vielen Fällen wissen wir schon nach kürzerer Zeit, was zu tun ist, in manchen schwierigen und umfangreichen Fällen dauert es auch mal länger. Mir ist sehr wichtig, dass Sie nicht den Eindruck erhalten, Ihre Angelegenheit würde "wie am Fließband" behandelt: Ich bitte daher um Verständnis, dass ich nur eine bestimmte Anzahl von Erstberatungen terminieren kann und es daher - insbesondere um Feier- und Ferientage herum - zu Wartezeiten kommen kann. Nur hierdurch kann ich aber eine gleichbleibend hohe Beratungsqualität gewährleisten. Falls in Ihrer Angelegenheit Fristen laufen, teilen Sie mir dies bitte unbedingt bei der ersten Kontaktaufnahme mit, damit wir im Notfall sofort einen zeitnahen Termin miteinander vereinbaren können.

Wie viel kostet eine Erstberatung?

Die Kosten für ein erstes Beratungsgespräch betragen, wenn Sie Verbraucher sind, maximal 190,00 EUR zzgl. USt. (entspricht 226,10 EUR)  und ggf. Auslagen; wenn Sie über das erste Beratungsgespräch hinaus eine Vorbereitung anhand von Ihnen übermittelter Unterlagen, ein weiteres Gespräch oder eine schriftliche Auskunft wünschen, betragen die Kosten jeweils, wenn Sie Verbraucher sind, maximal 250,00 EUR zzgl. USt. (entspricht 297,50 EUR) und ggf. Auslagen. Die gesetzliche Regelung hierzu finden Sie in § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Die Kosten für die Erstberatung können Sie vor Ort in bar oder mittels EC-Karte begleichen; für eine Beratung per Videokonferenz oder per Telefon stellen wir Ihnen vorab eine Rechnung.

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung die Erstberatung?

Dies hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab: Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, ob diese die Kosten für eine Erstberatung übernehmen wird und ob ggf. eine Selbstbeteiligung anfällt. Am besten lassen Sie sich eine Deckungszusage mit einer Schadennummer erteilen und bringen diese zu Ihrem Erstberatungstermin mit bzw. teilen uns diese vor der Erstberatung per Videokonferenz oder per Telefon mit. In diesem Fall rechnen wir die Kosten für die Erstberatung direkt gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.

Ansonsten begleichen Sie die Kosten für die Erstberatung bitte zunächst selbst bei uns und reichen dann die Honorarrechnung bei Ihrer Versicherung zur Erstattung ein. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass eine umfangreiche Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung im Rahmen der Erstberatung nicht möglich ist. Selbstverständlich führe ich aber auch die weitere Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung, wenn Sie mich mit Ihrer anwaltlichen Vertretung in der Angelegenheit beauftragen.

Kann ich Beratungshilfe in Anspruch nehmen?

Wenn Sie die Kosten für die Beratung nicht selbst aufbringen können, berate ich Sie gegen Vorlage eines Beratungshilfescheines. Diesen erhalten Sie bei der Beratungshilfestelle des Amtsgerichtes an Ihrem Wohnort; es fällt dann lediglich eine Beratungshilfegebühr (Nr. 2500 VV-RVG) in Höhe von derzeit 15,00 EUR an, die Sie bitte an unserem Beratungstermin in bar entrichten. Falls Sie Fragen zur Beantragung des Beratungshilfescheines haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Am besten über das Kontaktformular auf dieser Internetseite oder telefonisch unter 0821 - 2982021. Bitte geben Sie einen Terminwunsch mit an (Wochentag; Vormittag oder Nachmittag); nach Möglichkeit werde ich Ihren Wünschen entsprechen.

In der Regel besprechen wir vorab, welche Unterlagen Sie bitte zur Erstberatung mitbringen sollten. Sie haben darüber hinaus  auch die Möglichkeit, vorab Unterlagen über das Kontaktformular zu übermitteln (die Übertragung findet verschlüsselt statt) oder per E-Mail, Fax oder Post zu übersenden. In diesem Fall kann ich die Beratung, insbesondere bei umfangreichen oder schwierigen Angelegenheiten, vorbereiten.

Wie läuft die Erstberatung ab?

Zunächst bitte ich Sie höflich, pünktlich zur Erstberatung zu erscheinen. Aufgrund der Bauarbeiten im Bereich des Hauptbahnhofs Augsburg (www.projekt-augsburg-city.de) planen Sie bitte etwas längere Anreisezeiten ein.

Wir bemühen uns sehr, Wartezeiten durch großzügige Terminplanung auszuschließen. Gleichwohl bitte ich um Verständnis, falls Sie im Ausnahmefall etwas warten müssen.

Das Beratungsgespräch gestaltet sich individuell nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen sowie unter Beachtung der relevanten Informationen zu Ihrem Fall, die ich von Ihnen erfragen werde. Bitte zögern Sie nicht, umgehend nachzufragen, wenn ich Ihnen einen Punkt nochmals oder anders erläutern soll. Sie sollen das Beratungsgespräch vollständig und gut informiert verlassen.

Was passiert nach der Erstberatung?

Der Begriff "Erstberatung" bedeutet zugleich, dass es bei einem einzigen Beratungsgespräch bleibt und sich bei späteren Folgeberatungen die Honorarfrage wieder stellt. Gleichwohl kann es sein, dass noch Nachfragen entstehen oder ein bestimmter Punkt nochmals erläutert werden soll; in diesen Fällen sprechen Sie mich bitte nochmals zeitnah nach Ihrem Beratungstermin an.

Ansonsten kann das Ergebnis der Erstberatung sein, dass Sie die Sache selbst ohne anwaltliche Hilfe in die Hand nehmen können oder dass zunächst keine weitere anwaltliche Tätigkeit erforderlich ist. In diesem Fall bezahlen Sie nur das Honorar für die Erstberatung, sonst entstehen Ihnen keine weiteren Kosten.

Wenn Sie sich im Anschluss an die Erstberatung anwaltlich durch mich vertreten lassen möchten, werde ich Sie über die Höhe des dann anfallenden Honorars und die Möglichkeit einer Anrechnung des Honorars für die Erstberatung auf die dann entstehenden Anwaltskosten aufklären.

Ich habe bereits einen Anwalt eingeschaltet. Beraten Sie mich trotzdem?

Grundsätzlich mische ich mich nicht ein, wenn Sie bereits anwaltlich vertreten sind. Sollten Sie jedoch den Eindruck haben, dass in Ihrer Angelegenheit "Einiges schiefläuft" bzw. ein anwaltlicher Fehler vorliegt, dann prüfe ich dies selbstverständlich im Rahmen einer Beratung für Sie. Oft besteht dann noch die Möglichkeit, sprichwörtlich das Kind zu retten, bevor es in den Brunnen fällt. Fälle aus dem Bereich der Anwaltshaftung übernehme ich ausschließlich in den Schwerpunktbereichen meiner Tätigkeit im Beamtenrecht und Arbeitsrecht.